Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule.
In ihr sind Lehrer*innen, Eltern und Schülerinnen vertreten. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken aller am Schulleben Beteiligten zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln, sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen. Der/die Elternbeiratsvorsitzende ist stellvertretende/r Vorsitzende/r der Schulkonferenz.
Wie kann die Schulkonferenz im Schulleben mitwirken?
Die Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und anderen Konferenzen Anregungen und Empfehlungen geben. Eine Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung der zuständigen Konferenz beraten werden.
Sie entscheidet z.B. über …
- … die Vereinbarung von Schul-partnerschaften.
- … die Verteilung des Unterrichts auf fünf oder sechs Wochentage und den Unterrichtsbeginn.
- allgemeine Angelegenheiten der Schülermitverantwortung.
Sie ist anzuhören z.B. bei …
- … Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz zu allgemeinen Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule.
- … der Verwendung von der Schule zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Rahmen ihrer Zweckbestimmung.
- Änderung der Schulart, der Schulform oder des Schultyps.
Sie berät über und muss ihr Einverständnis geben zu …
- … dem Erlass der Schul- und Hausordnung.
- Beschlüssen zu allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben.
- … Grundsätzen über die Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen, die die gesamte Schule berühren.
- … Grundsätzen über die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (wie z. B. Klassenfahrten, Schullandheime).
Quelle: https://www.landesrecht-bw.de