Schullandheim
Bei der Verwirklichung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags kommt den außerunterrichtlichen Veranstaltungen eine besondere Bedeutung zu. Diese dienen der Vertiefung, Erweiterung und Ergänzung des Unterrichts und tragen zur Entfaltung und Stärkung der Gesamtpersönlichkeit der einzelnen Schülerin (vgl. § 1 Absatz 2 Schulgesetz B.-W.).
Welche Möglichkeiten bietet ein Schullandheimbesuch generell?
Schülerinnen können … :
- … ihre unterschiedlichen Interessen einbringen.
- … besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten entfalten.
- … Anerkennung erfahren und werden für den weiteren persönlichen Einsatz motiviert.
- … Eigenverantwortung und Selbstständigkeit entwickeln.
- … die eigene Bereitschaft zum Handeln in einer Gemeinschaft stärken.
Lehrkräfte können … :
- … sich einzelnen Schülerinnen persönlich zuwenden.
- … Schülerinnen an der Gestaltung beteiligen.
- … die Vertrauensbasis zu den Schülerinnen festigen/ ausbauen.
- … das Selbstverständnis und das Selbstvertrauen der Mädchen fördern.
Schullandheime an der SRM
An der Schloss-Realschule für Mädchen sollen die Schülerinnen an insgesamt zwei Schullandheimaufenthalten teilnehmen. Diese finden in den Klasse 5 oder 6 bzw. in Klasse 7 oder 8 statt. Die Aufenthaltsdauer beträgt zwischen drei und fünf Tagen und ist abhängig von organisatorischen Faktoren bzw. den Kosten, die entstehen.
Die Teilnahme aller Schülerinnen ist laut Schulgesetz verpflichtend und absolut wünschenswert! Teil des Schullandheimaufenthaltes wird, neben anderen Aktionen, immer auch ein erlebnispädagogisches Programm sein. Dies soll zur Stärkung jeder Teilnehmerin aber auch zur Stärkung der Klassengemeinschaft beitragen.
Zur Finanzierung können sowohl die Bonuscard, als auch die Familiencard genutzt werden.