Aufgaben der SMV
Wer gehört zur SMV?
Die Schülermitverantwortung ist Sache aller Schülerinnen. Es darf und soll sich jede am Schulleben Beteiligte angesprochen fühlen, sich in die Belange der Schule einzumischen. Es gibt die gewählten Vertreter der SMV. Das sind die Klassensprecherinnen deren Stellvertreterinnen. Zusammen bilden sie den Schülerrat. Dieser wählt dann einen oder mehrere Schülersprecherinnen, wenn die SMV-Satzung der Schule nicht etwas anderes vorsieht.
Was macht die SMV?
In regelmäßigen Abständen treffen sich die Mitglieder der SMV und besprechen, planen, organisieren Projekte oder Aktionen. Natürlich können die Klassensprecherinnen auch über Anregungen oder Probleme aus den Klassen beraten und versuchen, Lösungen zu finden. Unterstützt wird der Schülerrat dabei von den Verbindungslehrern.
Konkret könnte man die Aufgaben folgendermaßen zusammenfasse:
- Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler
- Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Aktionen
- Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen
- Vorbild für andere sein
Welche Rechte hat die SMV?
- Informationsrecht – sorgt dafür, dass ihr über alle die SMV betreffenden Angelegenheiten der Schule informiert werdet
- Anhörungs- und Vorschlagsrecht – stellt sicher, dass Wünsche und Anregungen an Lehrkräfte, Schulleitung und den Elternbeirat übermittelt werden
- Vermittlungsrecht – erlaubt Schülerinnen, bei Problemen Vertreter der SMV um Hilfe bzw. Vermittlung zu bitten
- Beschwerderecht – garantiert, dass eure Beschwerden bei Lehrkräften, bei der Schulleitung und im Schulforum ohne Bedenken vorgebracht werden dürfen
Zudem hat die SMV ein Mitspracherecht. Daher können gewählte Vertreterinnen an einzelnen Teilen von Konferenzen, vor allem aber an der Schulkonferenz teilnehmen.