FAQs und Downloads
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Schreiben Sie eine Mail, rufen Sie an oder geben Sie ihrer Tochter die neue Adresse mit. Bitte informieren Sie die Schule zeitnah über Änderungen von Anschrift oder Telefonnummern. Nur so können wir sicherstellen, dass wir Sie im Notfall auch erreichen können.
Eine Schulbescheinigung können Sie über das Sekretariat bekommen. Rufen Sie an oder schreiben Sie, wann Sie die Bescheinigung benötigen – mindestens einen Tag vorher! Diese kann dann per Mail verschickt werden, oder Ihre Tochter holt das Formular ab. Natürlich kann Ihre Tochter auch direkt im Sekretariat nach einer Bescheinigung fragen. Bitte dann aber die Öffnungszeiten und einen Vorlauf beachten!
Das Formular gibt es ebenfalls im Sekretariat. Es kann dort abgeholt werden bzw. die Mädchen bringen das ausgefüllte Formular vorbei, damit die benötigten Angaben der Schule ergänzt werden können.
Schülerinnen, die im Besitz einer Bonuscard sind, sollten diese unbedingt im Sekretariat vorlegen. Nur dann wird der Schule ein Budget zugeteilt, welches z.B. für Ausflüge und Material genutzt werden kann.
Inhaber einer Bonuscard haben zum Beispiel Anspruch auf eine Vergünstigung beim Mittagessen oder bei AGs, die über das Jugendbegleiterprogramm laufen.
Unterstützung kann es über das Bildungs- und Teilhabepaket auch in den Bereichen Förderung und Schulfahrten geben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das JobCenter.
Wenn Sie im Besitz einer Familiencard sind, können Sie das Guthaben z.B. für die Bezahlung von Schullandheimen nutzen. Von der Lehrkraft erhalten Sie dazu eine Angebotsnummer. Mit dieser können Sie z.B. im Bürgerbüro die Überweisung vornehmen. Wichtig ist, dass ihre Tochter eine Quittung der Überweisung an die Lehrkraft weitergibt. Nur so kann der Betrag dann einwandfrei zugeordnet werden.
Soll Ihre Tochter im Anschluss an die Grundschule für Klasse 5 angemeldet werden, dann beachten Sie bitte die dafür offiziell vorgesehen Termine.
Soll Ihre Tochter für eine andere Klassenstufe angemeldet werden oder soll/ muss es z.B. einen Wechsel zum Halbjahr geben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat.
Bitte denken Sie daran, immer auch die aktuelle Schule Ihrer Tochter zu informieren, wenn es Überlegungen bezüglich eines Schulwechsels gibt!
Diese Regelungen sieht die neue Schulbesuchsverordnung vor:
1. Eine Verhinderung der Teilnahme am Unterricht muss der Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer mitgeteilt werden. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung zu erfüllen.
2. Eine schriftliche Mitteilung ist nur noch dann nachzureichen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und eine entsprechende Aufforderung durch die Schule erfolgt (siehe § 2 Absatz 1 der Schulbesuchsverordnung).
3. Werden die Punkte 1 und im Ausnahmefall Punkt 2 nicht befolgt, wird eine versäumte schriftliche Arbeit oder eine andere Leistungsmessung zwingend mit der Note ungenügend bewertet. Hier gibt es keinen pädagogischen Handlungsspielraum. Zudem kann unentschuldigtes Fehlen zu einem Bußgeldverfahren führen.
Was bedeutet dies für Sie und Ihr Kind?
Falls Ihr Kind krankheitsbedingt nicht am Unterricht oder einer anderen verbindlichen Veranstaltung teilnehmen kann, müssen Sie es über Ihren Elternzugang über WebUntis bis
7:30 Uhr krankmelden. Das Sekretariat nimmt keine telefonischen Entschuldigungen mehr entgegen. Sollten Sie dies versäumen, müssen Sie die Krankmeldung bis spätestens einen Tag danach nachholen.
Die bisherige schriftliche Entschuldigung müssen Sie jetzt nur noch nachreichen, wenn Sie vom Klassenlehrertandem dazu aufgefordert werden.
Falls Sie Ihr Kind, zum Beispiel wegen eines Arztbesuchs oder eines religiösen Festes, vom Unterricht befreien lassen möchten, müssen Sie, wie bisher, mindestens eine Woche davor einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrertandem stellen.
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen möglich, diese sind gesetzlich geregelt.
Eine Beurlaubung muss vorab schriftlich beantragt werden. Sie können dazu das vorgefertigte Formular Beurlaubung vom Unterricht nutzen.
Die Klassenlehrer können eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen genehmigen. Länger Zeiträume oder Tage vor/ nach den Ferien können nur durch die Schulleitung genehmigt werden. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Schule.
Alle Lehrer*innen sind per Mail, über WebUntis oder telefonisch über das Sekretariat zu erreichen.
In diesem Fall geben Sie bitte bei den Klassenlehrern oder im Sekretariat Bescheid, damit ein entsprechender Unfallbericht ausgefüllt werden kann.
Sollten Sie das Passwort vergessen haben, können Sie dieses selbstständig zurücksetzen und ein neues Passwort vergeben.
Probleme mit dem Account melden Sie bitte der zuständigen Lehrkraft, damit wir die bei uns hinterlegten Daten prüfen und so hoffentlich Abhilfe schaffen können.
- 1. Stunde 7:45 – 8:30
- 2. Stunde 8:30 – 9:15
Pause 9:15 – 9:40
- 3. Stunde 9:40 – 10:25
- 4. Stunde 10:25 – 11:10
Pause 11:10 – 11:30
- 5. Stunde 11:30 – 12:15
- 6. Stunde 12:15 – 13:00
Mittagspause 13:00 – 13:50
- 7. Stunde 13:50 – 14:35
- 8. Stunde 14:35 – 15:20
Fehlt etwas? Hier gibt es alle Dokumente und Informationen zum Herunterladen:
Allgemein:
